Beiträge / Aufnahmeerklärung
1. Mitgliedsbeiträge seit 01.01.2015
Der Mitgliedsbeitrag gilt für die Turn-, Tischtennis- und Theaterabteilung.
Zur Turnabteilung gehören auch Sportarten wie Aerobic, Dart, Gymnastik, Volleyball und viele weitere Aktivitäten.
| Mitgliedschaft | Beitrag / Monat | Leistungszuschlag Turnen/Monat* | Zusatzbeitrag Tischtennis** |
|---|---|---|---|
| Kind und Jugendliche bis 18 Jahre | € 9,00 | € 4,00 | |
| Einzelmitglied ab 18 Jahre | € 12,00 | € 4,00 | |
| Familie mit Kind(ern) unter 18 Jahre | € 24,00 | ||
| Passives Mitglied | € 4,00 |
*Der Leistungszuschlag Turnen wird von den Übungsleitern am Anfang des Jahres eingesammelt.
** Zusatzbeitrag Tischtennis ist beim Abteilungsleiter nachzufragen.
2. Gebührenordnung Tennis seit 01.10.2025
2.1 Grundgebühr
Für die Tennisabteilung gilt eine jährliche Grundgebühr in Höhe von:| Mitgliedschaft | Gebühr / Jahr | Anmerkung |
|---|---|---|
| Kind bis 10 Jahre | € 85,00 | Entscheidend ist das Alter am 31.12. des Vorjahres |
| Kind / Jugendliche bis 18 Jahre | € 110,00 | Entscheidend ist das Alter am 31.12. des Vorjahres |
| Einzelmitglied ab 18 Jahre | € 200,00 | Entscheidend ist das Alter am 31.12. des Vorjahres |
| Ehepaare / Lebensgemeinschaften | € 330,00 | |
| Einzelmitgliedschaft mit Kind(ern) | € 220,00 | |
| Ehepaare / Lebensgemeinschaften mit Kind(ern) | € 350,00 | Entscheidend ist das Alter des Kindes am 31.12. des Vorjahres |
| Auszubildende, Studenten bis 25 Jahre | € 140,00 | Nur nach erbrachtem Nachweis / Entscheidend ist das Alter am 31.12. des Vorjahres |
| Team Tennis (Gastspieler) | € 90,00 / € 130,00 | Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem weiteren Mühlheimer/Hessischen Tennisverein. Spielberechtigung besteht nur bei Team Tennis-Spielen und Mannschaftstraining |
| Passives Mitglied | € 50,00 |
2.2 Arbeitsstunden
Aktive Mitglieder ab 18 Jahren zahlen 5 Arbeitsstunden à € 16,00 pro Jahr.
Dieser Betrag wird nach erbrachter Dienstleistung zurückerstattet.
Bei einem Familienbeitrag werden max. 10 Arbeitsstunden à 16,00 pro Jahr berechnet.
Mitglieder ab 75 Jahren müssen keine Arbeitsstunden leisten.
