Beiträge / Aufnahmeerklärung
1. Mitgliedsbeiträge seit 01.01.2015
Der Mitgliedsbeitrag gilt für die Turn-, Tischtennis- und Theaterabteilung.
Zur Turnabteilung gehören auch Sportarten wie Aerobic, Gymnastik, Volleyball und viele weitere Aktivitäten.
Mitgliedschaft | Beitrag / Monat | Leistungszuschlag Turnen/Monat* | Zusatzbeitrag Tischtennis** |
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Kind und Jugendliche bis 18 Jahre | € 9,00 | € 4,00 | |
Einzelmitglied ab 18 Jahre | € 12,00 | € 4,00 | |
Familie mit Kind(ern) unter 18 Jahre | € 24,00 | ||
Passives Mitglied | € 4,00 |
*Der Leistungszuschlag Turnen wird von den Übungsleitern am Anfang des Jahres eingesammelt.
** Zusatzbeitrag Tischtennis ist beim Abteilungsleiter nachzufragen.
2. Gebührenordnung Tennis seit 01.01.2014
2.1 Grundgebühr
Für die Tennisabteilung gilt eine jährliche Grundgebühr in Höhe von:Mitgliedschaft | Gebühr / Jahr | Anmerkung |
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Kind bis 10 Jahre | € 84,00 | Entscheidend ist das Alter am 31.12. des Vorjahres / Nur Nutzung der Angebote der Tennisabteilung möglich |
Kind / Jugendliche bis 18 Jahre | € 108,00 | Entscheidend ist das Alter am 31.12.des Vorjahres |
Einzelmitglied ab 18 Jahre | € 182,00 | Entscheidend ist das Alter am 31.12. des Vorjahres |
Ehepaare / Lebensgemeinschaften | € 294,00 | |
Einzelmitgliedschaft it Kind(ern) | € 202,00 | |
Ehepaare / Lebensgemeinschaften mit Kind(ern) | € 314,00 | Entscheidend ist das Alter des Kindes am 31.12. des Vorjahres |
Auszubildende, Studenten bis 25 Jahre | € 122,00 | Nur nach erbrachtem Nachweis / Entscheidend ist das Alter am 31.12. des Vorjahres |
Team Tennis (Gastspieler) | € 80,00/120,00 | Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem weiteren Mühlheimer/Hessischen Tennisverein. Spielberechtigung besteht nur bei Team Tennis-Spielen und Mannschaftstraining |
Passives Mitglied | € 90,00 |
2.2 Arbeitsstunden
Aktive Mitglieder ab 18 Jahren zahlen 7 Arbeitsstunden à € 13,00 pro Jahr.
Dieser Betrag wird nach erbrachter Dienstleistung zurückerstattet.
Bei einem Familienbeitrag werden max. 14 Arbeitsstunden à 13,00 pro Jahr berechnet.
Mitglieder ab 75 Jahren müssen keine Arbeitsstunden leisten.