Beiträge / Aufnahmeerklärung

Beiträge / Aufnahmeerklärung

1. Mitgliedsbeiträge seit 01.01.2015
Der Mitgliedsbeitrag gilt für die Turn-, Tischtennis- und Theaterabteilung.
Zur Turnabteilung gehören auch Sportarten wie Aerobic, Gymnastik, Volleyball und viele weitere Aktivitäten.
Mitgliedschaft Beitrag / Monat Leistungszuschlag Turnen/Monat* Zusatzbeitrag Tischtennis**
Kind und Jugendliche bis 18 Jahre € 9,00 € 4,00
Einzelmitglied ab 18 Jahre € 12,00 € 4,00
Familie mit Kind(ern) unter 18 Jahre € 24,00
Passives Mitglied € 4,00
*Der Leistungszuschlag Turnen wird von den Übungsleitern am Anfang des Jahres eingesammelt.
** Zusatzbeitrag Tischtennis ist beim Abteilungsleiter nachzufragen.
Aufnahmeerklärung Turnen/Tischtennis/Theater Satzung

2. Gebührenordnung Tennis seit 01.01.2014
2.1 Grundgebühr
Für die Tennisabteilung gilt eine jährliche Grundgebühr in Höhe von:
Mitgliedschaft Gebühr / Jahr Anmerkung
Kind bis 10 Jahre € 84,00 Entscheidend ist das Alter am 31.12. des Vorjahres / Nur Nutzung der Angebote der Tennisabteilung möglich
Kind / Jugendliche bis 18 Jahre € 108,00 Entscheidend ist das Alter am 31.12.des Vorjahres
Einzelmitglied ab 18 Jahre € 182,00 Entscheidend ist das Alter am 31.12. des Vorjahres
Ehepaare / Lebensgemeinschaften € 294,00
Einzelmitgliedschaft it Kind(ern) € 202,00
Ehepaare / Lebensgemeinschaften mit Kind(ern) € 314,00 Entscheidend ist das Alter des Kindes am 31.12. des Vorjahres
Auszubildende, Studenten bis 25 Jahre € 122,00 Nur nach erbrachtem Nachweis / Entscheidend ist das Alter am 31.12. des Vorjahres
Team Tennis (Gastspieler) € 80,00/120,00 Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem weiteren Mühlheimer/Hessischen Tennisverein. Spielberechtigung besteht nur bei Team Tennis-Spielen und Mannschaftstraining
Passives Mitglied € 92,00
2.2 Arbeitsstunden
Aktive Mitglieder ab 18 Jahren zahlen 7 Arbeitsstunden à € 13,00 pro Jahr.
Dieser Betrag wird nach erbrachter Dienstleistung zurückerstattet.
Bei einem Familienbeitrag werden max. 14 Arbeitsstunden à 13,00 pro Jahr berechnet.
Mitglieder ab 75 Jahren müssen keine Arbeitsstunden leisten.


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